D-Verwaltungsgericht Urteil: Sexsteuer rechtmäßig
Köln - Schlechte Nachrichten für die Kölner Liebesdamen, gute fürs Stadtsäckl. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch vier Klagen gegen die Erhebung der “Sex-Steuer” abgewiesen.
Allerdings: In einem weiteren Fall wurde der Klage stattgegeben. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt vom Dezember 2003 sei damit im Wesentlichen rechtswirksam, urteilten die Richter. (Aktenzeichen 23 K 4180/04 u.a.)
Der Hintergrund: Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals “die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs” und “das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt” der Vergnügungssteuer unterworfen.
Das fand so mancher, der sein Geld in dem Gewerbe verdient, sehr unschön. Gegen die Steuerbescheide wurde geklagt - aber vergeblich.
Unwirksam ist aber die Festsetzung einer Pauschalsteuer von 150 Euro je Raumeinheit und angefangenem Kalendermonat, wenn sexuelle Handlungen etwa in Bordellen, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen angeboten werden.
Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden
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