Rhein Berg - “Denkzettel” für den Angeklagten
Rhein-Berg - Der Angeklagte räumte sämtliche Vorwürfe ein. „Mein Mandant hat die Prostitution gefördert, als er mit der Frau zusammen war. Als sie aufhören wollte, hat er sie aufgefordert, weiter zu machen“ sagte seine Anwältin. Das Schöffengericht in Bensberg verurteilte den 28-Jährigen wegen Zuhälterei und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro an das Frauenzentrum in Bergisch Gladbach zahlen.
Schon im Vorfeld der Verhandlung hatte die Verteidigung signalisiert, dass es zu einem umfassenden Geständnis kommen würde. Deshalb brauchte auch die Geschädigte, eine 25-jährige Rösratherin, vor Gericht nicht zu erscheinen. Die Beziehung zwischen ihr und dem verheirateten Angeklagten hatte 2004 begonnen. Ab Juni brachte der 28-Jährige seine Freundin zu verschiedenen Clubs, wo sie der Prostitution nachging. Den Verdienst, bis zu 1500 Euro pro Woche, gab sie ihrem Freund. Als sie mit einer Unterleibsentzündung zusammenbrach, wollte sie mit dem Anschaffen aufhören. Doch der Angeklagte drohte ihr, und sie machte weiter. Im September konnte sie aus der Situation flüchten.
„Das war nicht harmlos“, sagte der Anwalt der Rösratherin, aber seine Mandantin habe Probleme mit der Geschichte und stelle auch keinerlei Anträge. „Sie möchte das Ganze vergessen“, so der Jurist.
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