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Prostitution ist legal und sollte nicht über das Baurecht verboten werden

Alle Parteien sind für Wohnungsbordelle

Mehrere Berliner Bezirke haben Wohnungsbordelle aufgrund fehlender baurechtlicher Voraussetzungen gekündigt. Unterstützung erhielten sie dabei vom Oberverwaltungsgericht, das eine Störung der Nachbarn sieht. Doch SPD, CDU, FDP, Linke und Grüne sind sich einig, dass die Freudenhäuser erhalten bleiben sollen.

Eine Studie des Institutes für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis hat ergeben, dass von den allermeisten Bordellen in Berliner Wohngebieten keine Störung der Nachbarschaft ausgeht

 

Die Wohnungsbordelle in den Berliner Bezirken sollen erhalten bleiben. Darüber herrschte am Montag unter allen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses Einigkeit. „Wir haben die absurde Situation, dass mit der Legalisierung der Prostitution die Grundlage für die Verdrängung geschaffen wurde“, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke). Mehrere Bezirke hatten Wohnungsbordelle aufgrund fehlender baurechtlicher Voraussetzungen in den vergangenen Monaten gekündigt. Unterstützung erhielten sie dabei vom Oberverwaltungsgericht, das in Bordellen oder bordellartigen Betrieben grundsätzlich eine Störung der Nachbarn sieht.

Im Rahmen einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses herrschte dagegen Einigkeit, dass die ausgesprochenen oder geplanten Kündigungen die Situation der Prostituierten verschlechterten. Wolf kündigte an, am 18. Dezember in einem Spitzengespräch zwischen Innen-, Wirtschafts- und Stadtentwicklungsverwaltung sowie dem Polizeipräsidenten, einigen Bezirken und dem Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen (Busd) möglichst schnell eine einheitliche Regelung zu finden. Bereits am Montag hatte der Wirtschaftsausschuss Beteiligte zu einer Anhörung geladen. Margarete von Galen, die einige der gekündigten Bordelle juristisch vertritt, hatte die aktuelle Rechtslage dargestellt. Demnach wurden Wohnungsbordelle in der Stadt bis zur Verabschiedung des Prostituiertengesetzes im Jahr 2002 geduldet. Erst mit Einführung des Gesetzes, das die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig einstuft, seien Probleme mit den Behörden aufgetreten. Warum jetzt fehlende baurechtliche Voraussetzungen für die Kündigungen herangezogen würden, sei nicht klar.

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