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Polizei zwang Sexarbeiter in frankfurter Prostitutions Arbeitsstätten sich Gewerbeanmeldungen mit Falschbezeichnungen zu beantragen

Mit zweierlei Maß Staatsanwaltschaft Frankfurt verschleppt Verfahren

Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Geht man zum Gewerbeamt und verlangt einen Gewerbeschein, der auf Prostitution lautet, bekommt man keinen. Prostitution ist seit 2002 zwar legal, dennoch ist der Beruf weder als freiberuflich noch gewerberechtlich anerkannt. Einige Frauen haben dennoch einen Gewerbeschein, der auf „Tänzerin“, „Hostess“ oder ähnliche lautet. Damit allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Ist mit einer solcherart falschen Gewerbeanmeldung ein aufenthaltsrechtlicher Status verknüpft, hat man damit also eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, handelt es sich um eine Straftat, die mit Gefängnis bestraft werden kann. Sie verstößt gegen das Ausländergesetz.

Das musste auch ein Privatmann erfahren, der zahlreichen Frauen aus den neuen EU-Staaten behilflich war und ihnen eine Gewerbeanmeldung beschafft hat. Sowohl die Frauen als auch der beim Ausfüllen der Anträge behilfliche Mann wussten, dass die Frauen nicht wie angemeldet als Tänzerinnen oder Fotomodell arbeiteten, sondern in der Prostitution. Dem Mann flatterte im Jahr 2006 eine Anklageschrift der Frankfurter Staatsanwaltschaft ins Haus, die unter anderem auf „mittelbare Falschbeurkundung“ und „Beschaffung von Aufenthaltsgenehmigungen mit unrichtigen Angaben“ lautete. Der Mann wurde in erster und zweiter Instanz verurteilt. Auch gegen die Frauen wurde wegen mittelbarer Falschbeurkundung und Verstoß gegen das Ausländergesetz ermittelt.

Im gleichen Jahr war es, als die Frankfurter Polizei bei Razzien in Bordellen von EU-Ausländerinnen Gewerbeanmeldungen verlangte und, sofern diese nicht vorgelegt werden konnten, Platzverweise erteilte, also vorübergehende Berufsverbote aussprach. Die Polizei nötigte die Frauen, beim Frankfurter Gewerbeamt Gewerbe als „Hostessen“ und „Tänzerinnen“ zu beantragen und diese bei der Polizei vorzulegen. Sowohl Polizei als auch das Gewerbeamt wussten, dass die Frauen nicht als „Hostessen“ oder „Tänzerinnen“, sondern in der Prostitution arbeiteten.

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