Prostitution - schwanger - Verboten! - Salzburg/Österreich
Landes-Polizeistrafgesetz geändert [19.11.2008]
Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses
Noch vor der Mittagspause nahm der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages heute, Mittwoch, 19. November, unter dem Vorsitz von LAbg. Gudrun Mosler-Törnström eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Salzburger Landes-Polizeistrafgesetzes mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen an. Hauptpunkte der Novelle sind die Einführung eines “Hundesführerschein”, neue Bestimmungen für die Bewilligung von Bordellen beziehungsweise das Verbot der Prostitutionsausübung durch Schwangere, die Möglichkeit, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, sowie die Möglichkeit der Wegweisung von Unbeteiligten Personen bei Unglücksfällen. Darüber hinaus wurde vereinbart, bezüglich einer Umbenennung des Gesetzes in “Salzburger Landessicherheitsgesetz” innerhalb von 14 Tagen vom Salzburger Gemeindeverband eine Stellungnahme einzuholen.
Im Entschließungsantrag der Grünen, der einstimmig angenommen wurde, wird die Landesregierung ersucht, an den Bund heranzutreten, einen sozialrechtlichen Schutz und die Unterstützung von Prostituierten im Fall von Krankheit und Schwangerschaft zu schaffen.
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