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Arbeitslosenversicherung für SexarbeiterInnen in Österreich!

Ab 1. Jänner 2009 besteht die Möglichkeit für Selbständige welche bei der SVA d. gew. Wirtschaft Kranken und Pensionsversichert sind sich Arbeitslosen zu versichern. Dies gilt auch für SexarbeiterInnen


Personen welche vor dem 1.1.2009 bereits bei der SVA versichert sind können bis 31.3.09 bzw. bis 31.9.09 einen schriftlichen Antrag auf Arbeitslosenversicherung bei der SVA stellen.
Personen die ab 1.1.09 neu der SVA beitreten können das innerhalb von 6 Monaten beantragen.

Was ist zu beachten:

1.) Antragstellung von Personen welche bereits vor dem 1.1.09 bei der SVA Kranken u. Pensionsversichert sind:

Antrag bis 31.3.09 = Beginn der Versicherung rückwirkend mit 1.1.09

Antrag nach 31.3.09 bis 31.12.09 Beginn der Versicherung im darauffolgenden Monat der Antragstellung.

WICHTIG !!! Nach dem 31.12.09 besteht keine Chance mehr in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen zu werden.

2.) Personen welche nach dem 1.1.09 der SVA beitreten haben 6 Monate Zeit für diesen Antrag danach besteht auch keine Möglichkeit mehr,- VORSICHT für diese gelten nur 6 Monate und nicht Frist bis 31.12.09
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