Prostitution und Menschenrechte - Presseerklärung
Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, haben die UNMitgliedsstaaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Wir möchten als aktive und ehemalige SexarbeiterInnen, VertreterInnen von Prostituiertenberatungsstellen und MigrantInnenorganisationen und andere ExpertInnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nachdrücklich daran erinnern, dass die Menschenrechte/Menschenwürde für JedeN vorbedingungslos gelten.
Die Menschenrechte von SexarbeiterInnen sind Bestandteil der
universellen Menschenrechte, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, vom
Migrationshintergrund, vom kulturellen oder religiösen Hintergrund,
von sexueller Orientierung und Identität.
Die freie Selbstbestimmung ist fundamentaler Ausdruck der
Menschenwürde. Der und die Einzelne bestimmen zuallererst selbst,
was ihre Würde ausmacht. Die individuelle Freiheit stößt erst dann an
ihre Grenzen, wenn rechtlich geschützte Interessen anderer oder der
Allgemeinheit beeinträchtigt werden (siehe auch Bericht der
Bundesregierung, BMFSFJ 2007:91).
Individuelle Freiheit bedeutet im Zusammenhang mit dem sexuellen
Selbstbestimmungsrecht, dass Individuen frei über das „Ob“, das
„Wann“ und das „Wie“ einer sexuellen Begegnung entscheiden
können.
Kennzeichen eines freiheitlichen Rechtsstaates ist seine Verankerung
in den Menschenrechten und die Respektierung der autonomen
Entscheidung der Einzelnen. Damit ist in Deutschland auf Grundlage
des weltanschaulich neutralen Grundgesetzes die freiwillige Ausübung
der Prostitution als autonome Entscheidung vom Recht zu
respektieren, so lange keine Rechte anderer verletzt werden. Die
eigenverantwortlich ausgeübte Prostitution verstößt somit nicht
automatisch gegen die Menschenwürde der Prostituierten. Die
Prostitution fällt heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit
zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie
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