RAZZIA im PUSSY CLUB - Justiz und Moral
Ein Kommentar veröffentlicht in der Stuttgarter Zeitung über den Zusammenhang von Justiz und Moral bzgl. der Razzia im Pussy Club
Stefan Geiger, veröffentlicht am 28.07.2009
Stuttgart - In allen Gesellschaften der Welt verhalten sich Menschen immer wieder einmal in ganz unterschiedlichen Bereichen schuftig und schäbig - ohne deshalb eine strafrechtliche Sanktion befürchten zu müssen. Denn der Staat hat gelernt, dass er manche Dinge nicht verbieten, zumindest aber mit Verboten nicht verhindern kann. In Deutschland ist es nicht verboten, ein Bordell zu besuchen. Und es ist auch nicht verboten, ein Bordell zu betreiben. Moralisch mag man das verdammen. Die Vernunft spricht dafür, mit dem großen Schwert des Strafrechts nur bei den schlimmsten Fällen zu drohen. Alle Frauen, die in einem Bordell arbeiten, werden auf die eine oder die andere Weise ausgebeutet, aber nicht alle werden in einer strafrechtlich relevanten Weise ausgebeutet.
Stuttgart - In allen Gesellschaften der Welt verhalten sich Menschen immer wieder einmal in ganz unterschiedlichen Bereichen schuftig und schäbig - ohne deshalb eine strafrechtliche Sanktion befürchten zu müssen. Denn der Staat hat gelernt, dass er manche Dinge nicht verbieten, zumindest aber mit Verboten nicht verhindern kann. In Deutschland ist es nicht verboten, ein Bordell zu besuchen. Und es ist auch nicht verboten, ein Bordell zu betreiben. Moralisch mag man das verdammen. Die Vernunft spricht dafür, mit dem großen Schwert des Strafrechts nur bei den schlimmsten Fällen zu drohen. Alle Frauen, die in einem Bordell arbeiten, werden auf die eine oder die andere Weise ausgebeutet, aber nicht alle werden in einer strafrechtlich relevanten Weise ausgebeutet.
Der Gesetzgeber hat sich vor Jahren dazu durchgerungen, die Rechtssituation von Prostituierten zu ändern. Jene Frauen, die behaupten, von keinem anderen Menschen zur Prostitution gezwungen zu werden, sollen ihre Tätigkeit so ausüben können wie jedes andere Gewerbe auch. Dies gilt auch für alle, die mit den Frauen in geschäftliche Beziehungen der einen oder anderen Art treten. Die Regelung hat etliche Probleme gemildert, einige neue geschaffen. Man kann beim besten Willen nicht behaupten, dass das Gesetz Prostituierten zur Freiheit verholfen hätte. Aber wer sich an die Zustände davor erinnert, kann auch nicht sagen, dass die Verhältnisse schlimmer geworden seien.
Wenn ein Gesetzgeber diesen Weg gewählt hat, dann muss er sich aber an die selbst gesetzten Regeln auch halten. Geschlossen worden sind jetzt Bordelle, nachdem sie mit einer beschämenden Form der Bezahlung geworben hatten. Das Menschenverachtende, das jeder Form der Prostitution anhaftet, wird aber nicht größer oder kleiner, weil Männer, die sich in mehrfacher Hinsicht überschätzen, einen Pauschaltarif bezahlen. Die Schließung erfolgte auch nicht wegen der Bezahlung, sondern wegen Hygienemängeln. Die Ermittlungen gegen die Betreiber laufen wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Sozialabgaben. Der Vorwurf der Zwangsprostitution in einem Fall bestätigte sich nicht.
















