FLATRATE CLUB - Offener Brief an Bundeskanzlerin und Andere
Auf Grund der öffentlichen Diskussion über Flatrate Clubs haben SexarbeiterInnen, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen für SexarbeiterInnen und engagierte Außenstehende einen offenen Brief verfasst - Der Brief ist an folgende Personen gerichtet:
Frau Bundeskanzler Dr. Angela Merkel
Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ursula von
der Leyen
Frau Bundesministerin Brigitte Zypries
Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz
Herrn Bundesminister für Wirtschaft Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Frau Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt
Herrn Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble
Wir - Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und engagierte Einzelpersonen - verfolgen seit Ende Juni die Debatte um den Pussyclub in Fellbach und ähnliche Flatrate-Angebote.
Die aggressive Werbung dieser Clubs suggeriert, dass hier alle Variationen sexueller Dienstleistungen so oft und so lange, wie der Kunde will, geleistet werden. Diese Werbung gefällt uns auch nicht. So wenig wie Flatrate-Trinken/Essen oder All-Inklusiv-Urlaube mit genussvollem Trinken, Essen oder Urlauben zu tun haben, hat eine Sex-Flatrate mit genussvollem Sex zu tun.
Trotzdem geben wir zu Bedenken:
Flatrate-Angebote sind zuallererst Werbung, Slogans in Zeiten der Krise, um Kunden zu locken. Schon seit längerer Zeit haben sie im Sexbusiness Fuß gefasst.
Billigangebote verschärfen immer den Konkurrenzdruck.
Dennoch: Reißerische Werbung eines Betreibers und zwischenmenschliche Realität der sexuellen Dienstleistung sind nicht identisch. Auch in der Sexarbeit besteht eine nicht zu vernachlässigende Diskrepanz zwischen Werbebotschaft und Anwendungserleben. Wir würden zu dieser Diskrepanz gern die Betroffenen anhören.
Eine Gegendarstellung der Geschäftsführerin des Pussy Club Fellbach liegt vor. Sie hebt hervor, dass die bei ihr tätigen Sexarbeiterinnen frei wählen, welche sexuellen Dienstleistungen sie wem und wann anbieten. Sie zahle an sie pauschale Anwesenheitshonorare für die Bereitstellung von Leistung und nicht für deren Erbringung. (siehe Anlage)
















