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Arbeitslosenversicherung für SexarbeiterInnen in Österreich!

Ab 1. Jänner 2009 besteht die Möglichkeit für Selbständige welche bei der SVA d. gew. Wirtschaft Kranken und Pensionsversichert sind sich Arbeitslosen zu versichern. Dies gilt auch für SexarbeiterInnen


Personen welche vor dem 1.1.2009 bereits bei der SVA versichert sind können bis 31.3.09 bzw. bis 31.9.09 einen schriftlichen Antrag auf Arbeitslosenversicherung bei der SVA stellen.
Personen die ab 1.1.09 neu der SVA beitreten können das innerhalb von 6 Monaten beantragen.

Was ist zu beachten:

1.) Antragstellung von Personen welche bereits vor dem 1.1.09 bei der SVA Kranken u. Pensionsversichert sind:

Antrag bis 31.3.09 = Beginn der Versicherung rückwirkend mit 1.1.09

Antrag nach 31.3.09 bis 31.12.09 Beginn der Versicherung im darauffolgenden Monat der Antragstellung.

WICHTIG !!! Nach dem 31.12.09 besteht keine Chance mehr in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen zu werden.

2.) Personen welche nach dem 1.1.09 der SVA beitreten haben 6 Monate Zeit für diesen Antrag danach besteht auch keine Möglichkeit mehr,- VORSICHT für diese gelten nur 6 Monate und nicht Frist bis 31.12.09

DER ANTRAG MUSS AUF ALLE FÄLLE SCHRIFTLICH ERFOLGEN

BITTE BEACHTEN: MAN IST DANN FÜR 8 JAHRE GEBUNDEN

D.h. man kann nicht nach ein paar Monaten sagen nein ich will nicht mehr zahlen sondern ist für 8 Jahre gebunden.

KOSTEN:

3 Tarife stehen zur Auswahl:

Monatlich 70,35 E = 566,- Arbeistlose monatlich bei 30 Tagen
” 140,70 E = 886,- ”
” 211,05 E = 1221,-”

Für unter 25 jährige gibt es Sonderregelungen

Ab wann ist man zum Bezug der Arbeitslose berechtigt ?

Hier gilt die sogenannte “Rahmenfrist” das bedeutet:

Bei erstmaliger Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstützung benötigt man innerhalb der letzten 24 Monate 52 Wochen Versicherungszeit.
Bei weiterer Inanspruchnahme innerhalb der letzten 12 Monate 28 Wochen (ist kein Tippfehler früher waren es 26 Wochen).

DAS GANZE GILT AUCH FÜR SEXWORKER WELCHE BEI DER SVA VERSICHERT SIND HABE EXTRA BEI SVA NACHGEFRAGT

Da die staatlichen Sozialversicherungsanstalten den sogenannten Kontrahierungszwang unterliegen dürfen sie einen im Gegensatz zu Privatversicherungen nicht ablehnen.

Weitere Informationen unter der SVA Hotline zum Ortstarif unter der Nummer 0810 00 20 20 oder unter “WWW.SVA.OR.AT” unter dem Punkt “Arbeitslosenversicherung für Selbstständige” am linken Rand das Kleingedruckte.

Ab wann und für wem ist das alles sinnvoll ?

Prinzipiell einmal für alle wenn man einmal umsteigen will oder Umschulungen machen will, muß Papa Staat nämlich für jemanden nix zahlen giebts auch keine Hilfe,- das ist meine persönliche Meinung.

Hat man zum Beispiel einen Arbeitslosenanspruch aus einer früheren Beschäftigung gelten die selben Rahmenfristen wie oben erwähnt, diese Rahmenfristen müssen bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld vorliegen. Die Selbsttändige Tätigkeit verlängert die Rahmenfrist um die Dauer der Selbstständigkeit.

Habt ihr aufrechten Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung benötigt ihr das nicht, außer die Arbeitslose welche iht bekommen würde wäre niedriger als die von der SVA Versicherung.
Wenn ihr nicht wisst ob ihr einen Anspruch auf Arbeitslose habt erkundigt euch unbedingt bitte beim AMS ob wie lange und in welcher Höhe ihr Anspruch habt.

Ich hoffe nix vergessen zu haben bei Fragen schreibt ruhig in diesen Thread auf sexworker.at ich werde mich bemühen sie zu beantworten, oder an die zuständigen Stellen zu verweisen.

Bitte nicht verwechseln die SVA hebt die Beiträge nur ein zuständig ist nach wie vor dann das Arbeitsamt.

Dieser Artikel wurde von unserem Steuerexperten “Wald” geschrieben

Insider Prostituierte Rechte Sexarbeit
 
 
 
 

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