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Gericht verbietet Prostitution in Marienborn

Prostitution in Marienborn vor Aus - Mainzer Amtsgericht schiebt Riegel vor. MAINZ Mit der Prostitution in der Marienborner Hochhaussiedlung “Am Sonnigen Hang” soll jetzt Schluss sein. Das besagt ein Urteil des Amtsgerichts. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hatte gegen eine Vermieterin geklagt.

Der Frau wurde jetzt untersagt, Dritten ihre Wohnungen zum Zwecke der Prostitution zu überlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht das Gericht mit einem Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder gar Gefängnis. “Wir haben auf der ganzen Linie obsiegt”, freute sich WEG-Anwalt Raymond Makki im Gespräch mit der AZ.

Seit Jahren ist die Prostitution in den Wohnungen “Am Sonnigen Hang” sowohl Mietern als auch Eigentümern ein Dorn im Auge. Zeitweilig boten in 30 Wohnungen Dirnen ihren Service an. Dem Anfang dieses Jahres neu eingesetzten Hausverwalter Werner Diehl war es gelungen, die Zahl der Rotlicht-Apartments immerhin auf 18 zu drücken. In mehreren Anläufen hatte auch der Ortsbeirat versucht, dem rufschädigenden Treiben ein Ende zu bereiten. Die Polizei kontrollierte ständig.

Die Wohnungseigentümer Gemeinschaft forderte am 29. Januar dieses Jahres die Vermieterin auf, die Prostitution in ihren Apartments zu unterbinden und setzte eine Frist bis zum 15. Februar. Alles ohne Erfolg. Generell gilt, was Menschen in ihren vier Wänden tun, geht niemanden etwas an. Es sei denn, die Ausübung eines Gewerbes bringt eine unzumutbare Beeinträchtigung der anderen Hausbewohner mit sich. Und weil das “Am Sonnigen Hang” in Mombach unzweifelhaft der Fall ist, nennt das Amtsgericht den Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Prostitution in den Apartments zu verbieten, begründet.

In einer Hausgemeinschaft mit Kindern sei Prostitution auf keinen Fall zu dulden, da sie auch Kriminalität nach sich ziehe. Offene Beschwerden gegen die Zustände gab es bis heute indes wenige. Nach AZ-Informationen sollen Hausbewohner in vorauseilender Angst vor den Zuhältern leben.

Im Internet wird bis heute unter Adressen “Am Sonnigen Hang” munter mit derb-detaillierten Szenenfotos und eindeutigen Texten geworben. In der Vergangenheit waren sogar Handzettel an Taxifahrer verteilt worden, worauf “Rubensfrauen” um die Gunst der Kunden warben.

Die Anwälte der beklagten Vermieterin hatten beim Gerichtstermin im September angegeben, von diesen Dingen nichts zu wissen. Dass ihre Mandantin “Studentinnen mit Abschluss” für ihre Apartments suche, sei nicht zu beanstanden. Allerdings könne man nicht ausschließen, dass “einzelne” Mieterinnen, neben der Wohnnutzung der Apartments, der Prostitution nachgingen. Keineswegs handele es sich aber um einen bordellartigen Betrieb.

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3104657

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