Prostitution und Menschenrechte - Presseerklärung
Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, haben die UNMitgliedsstaaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Wir möchten als aktive und ehemalige SexarbeiterInnen, VertreterInnen von Prostituiertenberatungsstellen und MigrantInnenorganisationen und andere ExpertInnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nachdrücklich daran erinnern, dass die Menschenrechte/Menschenwürde für JedeN vorbedingungslos gelten.
Die Menschenrechte von SexarbeiterInnen sind Bestandteil der
universellen Menschenrechte, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, vom
Migrationshintergrund, vom kulturellen oder religiösen Hintergrund,
von sexueller Orientierung und Identität.
Die freie Selbstbestimmung ist fundamentaler Ausdruck der
Menschenwürde. Der und die Einzelne bestimmen zuallererst selbst,
was ihre Würde ausmacht. Die individuelle Freiheit stößt erst dann an
ihre Grenzen, wenn rechtlich geschützte Interessen anderer oder der
Allgemeinheit beeinträchtigt werden (siehe auch Bericht der
Bundesregierung, BMFSFJ 2007:91).
Individuelle Freiheit bedeutet im Zusammenhang mit dem sexuellen
Selbstbestimmungsrecht, dass Individuen frei über das „Ob“, das
„Wann“ und das „Wie“ einer sexuellen Begegnung entscheiden
können.
Kennzeichen eines freiheitlichen Rechtsstaates ist seine Verankerung
in den Menschenrechten und die Respektierung der autonomen
Entscheidung der Einzelnen. Damit ist in Deutschland auf Grundlage
des weltanschaulich neutralen Grundgesetzes die freiwillige Ausübung
der Prostitution als autonome Entscheidung vom Recht zu
respektieren, so lange keine Rechte anderer verletzt werden. Die
eigenverantwortlich ausgeübte Prostitution verstößt somit nicht
automatisch gegen die Menschenwürde der Prostituierten. Die
Prostitution fällt heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit
zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie
Auf Grundlage dessen fordern wir einen respektvollen Umgang mit Gemeinsamkeiten und
Differenzen im Bereich Sexarbeit. Wir schätzen die Vielfalt von unterschiedlichen Lebensrealitäten
und wehren uns dagegen, dass SexarbeiterInnen benutzt und ausschließlich als Opfer gesehen werden.
Wir fordern die Anerkennung und Durchsetzung der Rechte von SexarbeiterInnen, wie sie bereits in
der Brüsseler Deklaration (2005)2 formuliert und veröffentlicht wurden. Insbesondere betonen wir
dabei:
den Zugang zu umfassender, ganzheitlicher und niedrigschwelliger Gesundheitsversorgung und –
vorsorge für alle SexarbeiterInnen
den kulturell und sprachlich adäquaten Zugang zu relevanten Informationen, die SexarbeiterInnen
benötigen und die sie in ihren Rechten stärken
gleiche Arbeitsrechte, freie Arbeitsplatzwahl und gerechte Arbeitsbedingungen.
Wir wollen Inklusion, Selbstbestimmung, Respekt und den Dialog.
Selbstverständlich steht dabei außer Frage, dass menschenrechtswidrige Arbeitsbedingungen und
Ausbeutung innerhalb der Sexindustrie wie auch sexualisierte Gewalt an Erwachsenen und
Minderjährigen mit allen Mitteln des Rechtsstaats, d. h. durch präventive und repressive Maßnahmen
sowie durch Schutz und Hilfe für die Opfer bekämpft werden müssen.
Nur durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens können die bestehenden geschäftlichen
Beziehungen zwischen Prostituierten, Bordellbetreibern und selbst den sogenannten Zuhältern klar
definiert und aufgestellt werden, können Rechte wie Pflichten eindeutig gegeben und einklagbar
werden. Das würde ohne Zweifel kriminellen Machenschaften den Boden entziehen und die
SexarbeiterInnen in ihrer Position stärken.
In Deutschland müssen deshalb dringend weitere Schritte erfolgen. Gewerberechtliche Instrumente,
beispielsweise die Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und andere bordellartig
geführte Betriebe müssen bundeseinheitlich eingeführt und umgesetzt werden.
Erst hiermit kann überhaupt eine dauerhafte Überprüfbarkeit hergestellt und die Transparenz der
Betriebe für die SexarbeiterInnen sowie die Kunden erheblich erhöht werden.
Wir empfehlen und fordern
Standards für das Betreiben eines Bordell oder eines bordellähnlichen Gewerbebetriebs
Standards für angemessene Löhne und gewerbliche Mieten
Mietrechtlicher Schutz
Arbeitsverträge
Arbeitsrechtlicher Schutz
Versteuerungen von Einnahmen als Selbstständige und als Gewerbetreibende
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Migrantinnen in der Sexarbeit
Beteiligung der in der Sexarbeit Tätigen bei allen sie betreffenden Entscheidungen.
Je mehr Transparenz, rechtliche Orientierungen und Standards es gibt, desto
mehr selbst bestimmte Freiräume haben die einzelnen SexarbeiterInnen und
desto eher können sie eigene Rechte einfordern und durchsetzen.
1 Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)” (Januar 2007). Der Bericht ist kostenlos beim BMFSFJ erhältlich. Bestellungen unter:
01805-77 80 90 oder per Email: publikationen@bundesregierung.de. Außerdem ist er auf der Internetseite des Bundesministeriums unter http://www.bmfsfj.de/Kategorien/forschungsnetz.html veröffentlicht und kann dort herunter geladen werden.
2 Deklaration der Rechte von SexarbeiterInnen in Europa, www.sexworkEurope.org
AG-Recht
c/o Kassandra e.V.
Wirthstr. 36
90459 Nürnberg
Tel: 0911/ 45 97 548
Fax: 0911/ 44 05 33
Spendenkonto:
Stadtsparkasse Nürnberg
BLZ: 760 501 01
Kassandra e.V.
Konto Nr: 1339 048
Verwendungszweck: AG-Recht
Bundesweite
AG-RECHT Prostitution
Zusammenschluss deutscher
SexarbeiterInnen,
Hurenorganisationen und
Beratungsstellen für Prostituierte,
die sich seit 1986 mit den
gesellschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen der
Prostitution beschäftigen.
PROCORE
PROSTITUTION
KOLLEKTIV
REFLEKTION
SCHWEIZ
www.sexworker.at Forum von und für Profis aus der Sexarbeit!
Amnesty for Women, Hamburg/TAMPEP-Germany Hydra, Berlin Kassandra, Nürnberg Madonna, Bochum
Mimikry, München Mitternachtsmission, Dortmund Nitribitt, Bremen Phönix, Hannover Tamara, Frankfurt
Pressekontakte: Mechthild Eickel - 0234-685750 - eickel@madonna-ev.de
(Christiane Howe - 0170-1916584)
V.i.S.d.P.: Mechthild Eickel, Gußstahlstraße 33, 44793 Bochum und Christiane Howe, Große Bergstr. 231, 22767 Hamburg
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Prostituierte: Mehr Anerkennung und Menschenwürde
Nürnberg (dpa/lby) Zum 60. Jahrestag der Deklaration der Menschenrechte am Mittwoch fordern Prostituierten- Organisationen in Deutschland mehr Anerkennung und Rechte für Sexarbeiterinnen.
Zum 60. Jahrestag der Deklaration der Menschenrechte am Mittwoch fordern Prostituierten- Organisationen in Deutschland mehr Anerkennung und Rechte für Sexarbeiterinnen. Eigenverantwortlich ausgeübte Prostitution verstoße nicht automatisch gegen die Menschenwürde. Schließlich garantiere das Grundgesetz freie Berufswahl, worunter auch die Arbeit im Sexgewerbe falle, argumentierte Claudia Fischer von der Prostituiertenhilfe «Kassandra» in Nürnberg. Wer sich freiwillig für die Prostitution entscheide, sei kein Opfer. Obwohl das Thema moralisch behaftet sei, dürften Sexarbeiterinnen nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/art591,1986011