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Prostitution - schwanger - Verboten! - Salzburg/Österreich

Landes-Polizeistrafgesetz geändert [19.11.2008]

[Land Salzburg] Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses

Noch vor der Mittagspause nahm der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages heute, Mittwoch, 19. November, unter dem Vorsitz von LAbg. Gudrun Mosler-Törnström eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Salzburger Landes-Polizeistrafgesetzes mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen an. Hauptpunkte der Novelle sind die Einführung eines “Hundesführerschein”, neue Bestimmungen für die Bewilligung von Bordellen beziehungsweise das Verbot der Prostitutionsausübung durch Schwangere, die Möglichkeit, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, sowie die Möglichkeit der Wegweisung von Unbeteiligten Personen bei Unglücksfällen. Darüber hinaus wurde vereinbart, bezüglich einer Umbenennung des Gesetzes in “Salzburger Landessicherheitsgesetz” innerhalb von 14 Tagen vom Salzburger Gemeindeverband eine Stellungnahme einzuholen.

Im Entschließungsantrag der Grünen, der einstimmig angenommen wurde, wird die Landesregierung ersucht, an den Bund heranzutreten, einen sozialrechtlichen Schutz und die Unterstützung von Prostituierten im Fall von Krankheit und Schwangerschaft zu schaffen.

Die Novelle sieht vor, dass Hunde, deren Gefährlichkeit (individuell) festgestellt ist, nur mit einer behördlichen Bewilligung, einem “Hundeführerschein”, gehalten werden dürfen. Diese Bestimmung ist nicht an bestimmte Rassen gebunden. In einem Verfahren sind die Eignung des Hundehalters und die Sozialverträglichkeit des Hundes in der gesetzlich festgelegten Weise zu prüfen. Außerdem sollen gefährliche Hunde den Hundehaltern abgenommen und für verfallen erklärt werden können. Bei Gefahr in Verzug soll eine Abnahme unter Mitwirkung der Bundespolizei erfolgen können.

Weiters sieht die Gesetzesvorlage vor, dass eine Bewilligung von Bordellen in reinen und erweiterten Wohngebieten sowie in Dorfgebieten nicht möglich ist. Außerdem soll die Ausübung der Prostitution durch Schwangere sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Räumen oder Gebäuden an schwangere Personen zum Zweck der Prostitutionen verboten werden.

In das Gesetz soll ferner eine Ermächtigung der Gemeinden aufgenommen werden, die es ihnen ermöglicht, aus Gründen der Wahrung des öffentlichen Anstandes bei gehäuft vorkommenden Trinkgelagen und damit in Zusammenhang stehenden Pöbeleien den Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen mit einer Durchführungsverordnung zu verbieten.

Schließlich soll mit der Gesetzesvorlage der Entschließung des Landtages vom 18. April 2007 Rechnung getragen werden. Darin wird die Landesregierung ersucht, dem Landtag eine landesrechtliche Regelung vorzulegen, die eine Wegweisung von Unbeteiligten bei Unglücksfällen ermöglicht. Weiters soll den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Befugnis eingeräumt werden, zur Ermittlung der Identitätsdaten von verunglückten Personen auch Kleidungsstücke, Fahrzeuge und Behältnisse der Betroffenen zu durchsuchen und die ermittelten Daten den zur Vollziehung der entsprechenden Gesetze zuständigen Behörden zu übermitteln.

Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller sagte, man habe sich in den verschiedenen Bereichen der Novelle sehr um die richtigen und sachgerechten Lösungen bemüht. Es habe langwierige Debatten gegeben. Bezüglich der Bordellregelungen wurden klare Regelungen getroffen, wie zum Beispiel, keine Bewilligungen von Bordellen in Dorfgebieten zu erteilen. Beim Verbot der Prostitution von Schwangeren sei es wichtig gewesen, auch den Entzug der Bewilligung für ein Bordell mit hineinzunehmen, um nicht nur betroffene Prostituierte zu strafen. Auch beim Verbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen gebe es jetzt eine rechtliche Basis, ebenso wie bei der Wegweisung von unbeteiligten Personen bei Unglücksfällen.

Klubvorsitzender-Stellvertreter LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) sagte, mit der vorgeschlagenen Novelle zum Landes-Polizeistrafgesetz werden mehrere Ziele verfolgt. Im Vordergrund stehe die Neugestaltung des Tierhalterechts. Darüber hinaus werde festgelegt, dass die Bewilligung von Bordellen im Wohn- und Dorfgebiet nicht möglich sei. Zudem werde die Prostitution durch Schwangere verboten. In das Gesetz werde außerdem eine Ermächtigung der Gemeinden, Trinkgelage auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, aufgenommen. Zuletzt bringe die Novelle wichtige Erleichterungen für die Einsatzkräfte durch das Wegweisungsrecht von unbeteiligten Personen bei Unglücksfällen. LAbg. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) sagte breite Unterstützung zum Entwurf zu. Man habe dadurch größere Rechtssicherheit in den angesprochenen Bereichen. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) betonte, in diesen Angelegenheiten sei es wichtig, das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu berücksichtigen. Es müsse jedoch eine Diskussion über die Befürchtungen der Hundehalter geführt werden, um zum Beispiel das “Anschwärzen” von Hundehaltern zu verhindern.

Für LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) sei es unerträglich, wie die Debatte um das Verbot der Prostitution von Schwangeren gehandhabt werde. Es gehe in erster Linie darum, wie den betroffenen Frauen geholfen werden könne. Die neue Regelung gehe jedoch vor allem zu Lasten der betroffenen Frauen, weil sie in die Illegalität gedrängt werden. Zu hinterfragen sei außerdem der Begriff “offenkundige Schwangerschaft”. Bei der Hundehaltung sei das Problem, dass bestehende gesetzliche Bestimmungen nicht exekutiert werden. Zum Beispiel werde nicht einmal die Meldepflicht eingehalten und überprüft. Also werde auch die Novelle nichts bringen.

http://www.salzburg.at/themen/leben.html?nachrid=41846

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Ein Kommentar zu “Prostitution - schwanger - Verboten! - Salzburg/Österreich”

  1. Zwerg

    Salzburg: Kritik am Beschluss Prostitutionsverbot für Schwangere
    Die Grüne Martina Berthold fordert “Unterstützung statt Strafe” und kritisiert das am Mittwoch beschlossenen Prostitutionsverbot für schwangere Frauen

    Salzburg - Martina Berthold, Sprecherin der Grünen Frauen und Kandidatin für die Landtagswahl, reagiert auf den am Mittwoch, von SPÖ, ÖVP und FPÖ im Landtagsausschuss gefassten Beschluss, Frauen, die “offenkundig schwanger” sind, die Prostitution zu verbieten. “Ein Prostitutionsverbot für schwangere Frauen greife viel zu kurz. Was die Betroffenen wirklich brauchen, ist echte Hilfe. Zum Beispiel in Form von Mutterschutz und Karenzzeiten sowie all den finanziellen Unterstützungen, wie sie anderen werdenden Mütter auch zuteil werden”, so Berthold.

    Anlass für das Verbot

    Tragischer Anlass für den Beschluss war der Fall jener Prostituierten, die vor etwa einem Jahr ihr Neugeborenes aus dem Fenster eines Bordells geworfen und damit getötet hatte. Dennoch haben ExpertInnen einem Prostitutionsverbot für Schwangere eine Absage erteilt, negative Stellungnahmen kamen vom Bund, vom Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit sowie von Frauenberatungseinrichtungen.

    Es sei damit zu rechnen, dass die Betroffenen dennoch weiterarbeiten, “weil sie gerade im Hinblick auf die kommende Mutterschaft unter besonderem finanziellen Druck stehen”, argumentiert Berthold. “Die Sexarbeiterinnen werden in die Illegalität getrieben und zu vermuten ist, dass sie aus Angst vor behördlicher Kontrolle und Strafen auch auf die notwendigen Gesundheitsuntersuchungen verzichten.” Damit aber steige das Gesundheitsrisiko für die betroffenen Frauen selbst sowie auch deren ungeborene Kinder. Die Illegalität schwäche darüber hinaus auch ihre Position gegenüber Kunden.

    Ablehnenden Stellungnahme des Bundes

    In der ablehnenden Stellungnahme des Bundes wird hingewiesen, dass der Begriff der “offenkundigen Schwangerschaft” problematisch ist, denn bei manchen Frauen ist eine Schwangerschaft erst sehr spät sichtbar, manche haben einen sogenannten “Schwangerenbauch”, ohne jedoch tatsächlich schwanger zu sein. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, wer und auf welche Weise die Schwangerschaft denn festgestellt werden soll.

    Oberösterreich hat vom Verbot übrigens Abstand genommen und geht einen anderen Weg. Gemeinsam mit der Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution “Lena” ein eigenes Prostitutionsgesetz erarbeitet, das an der Verbesserung der Situation der Sexarbeiterinnen orientiert ist. (red)

    http://diestandard.at/?url=/?id=1227102685145

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