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Schattenbericht Sexworker Verein an die UNO - Februar 2010

Bericht des Sexworker Vereines an die UNO - Februar 2010

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Gemäß “Übereinkommen gegen Folter und andere grausame und unmenschliche Behandlung oder Strafe” berichten die Staaten regelmäßig dem Ausschuß gegen Folter über die Umsetzung. Österreich hat 2009 einen Bericht abgeliefert, über den der Ausschuß im April/Mai 2010 beraten wird. Die Vereinten Nationen haben NGOs eingeladen, eigene Stellungnahmen (Schattenberichte) dazu abzugeben.
Der Verein Sexworker Forum (ZVR-Zahl 699583522) hat eine Stellungnahme verfasst. In diesem Schattenbericht wird die erniedrigende Behandlung von Frauen im Sexwork durch staatliche Organe kritisiert.

1.) Obwohl die Regierung sich schwerpunktmäßig mit Asylfragen auseinandergesetzt hat, ignoriert ihr Bericht die Frage, wie sich asylsuchende Frauen ihren Lebensunterhalt sichern / ihren Lebensstandard verbessern können. Dass ihnen als praktisch einzige Einkommensmöglichkeit die Tätigkeit als registrierte Prostituierte bleibt, stellt eine erniedrigende Behandlung dar, erschwert durch die unten dargelegten Zustände bei der Registrierung.

2.) Frauen mit atypischem Sexualverhalten, also neben Sexworkern und ehemaligen Sexworkern z.B. Frauen aus der Swingerszene, sind das Ziel systematischer verdeckter Ermittlungen zur Ausforschung von Wohnungsprostitution, die auch ohne rechtliche Grundlage durchgeführt werden. Die betroffenen Frauen sind dabei sexuellen Übergriffen durch verdeckte Ermittler ausgesetzt, die zumindest den Schweregrad erniedrigender Behandlung annehmen.

3.) In Wien erreichen die Zustände bei der Zwangsuntersuchung von Sexworkern den Schweregrad erniedrigender Behandlung. Die Untersuchungsstelle fungiert als moderner Pranger, wo Sexworker schon beim Betreten und Verlassen der Öffentlichkeit präsentiert werden! Der (nach dem internationalen Stand der Wissenschaft völlig überflüssige) Zwang zur intimen Untersuchung ist nicht nur an sich schon in psychischer Hinsicht belastend, darüber hinaus wird dabei auch auf eine durchaus mögliche Wahrung der Intimsphäre verzichtet, und es gab auch Beschwerden über schmerzhafte körperliche Beeinträchtigung.

4.) Gegen diese Übergriffe gibt es in Österreich keine wirksame Möglichkeit zur Beschwerde, weswegen diese Missstände bereits seit mehreren Jahren zu beobachten sind. Insbesondere die Unabhängigen Verwaltungssenate haben eine Rechtssprechung entwickelt, bei der Beschwerden von vorne herein aus Formalgründen aussichtslos sind. Es gibt im Verwaltungsrecht auch kein ausdrückliches Verbot der Folter oder der Verwertung von Folterergebnissen.

Darüber hinaus hat die Rechtssprechung zur Sittenwidrigkeit der Prostitution zu einem Klima der Stigmatisierung geführt, in dem Übergriffe gegen Sexworker toleriert werden. Überhaupt wird aus dem Bericht der Regierung offenkundig, dass zuwenig Augenmerk auf Formen der psychologischen Folter gelegt werden. Gerade Frauen sind davon betroffen.

Der Schattenbericht CAT10 wurde am 17.02.10 an die UNO weiter geleitet!

Nur Rechte können Unrecht verhindern!

Mehr Informationen bzw. den Volltext des Schattenberichtes findet Ihr unter http://www.sexworker.at/phpBB2/schattenbericht.php

Den Bericht selbst, könnt Ihr unter http://www.sexworker.at/phpBB2/dloa….n=download&file_id=54 downloaden!

 
 
 
 
 
 
 
 

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Ein Kommentar zu “Schattenbericht Sexworker Verein an die UNO - Februar 2010”

  1. Günter Funk

    Ein Wiener Beamter, ein türkischer Dolmetscher und die asylsuchende Kurdin in einem Verhörzimmer

    Beamter: Also, damit das klar ist, hier redet nur einer und das bin ich.
    Türkischer Dolmetscher: Du bist eine Frau und hast zu tun, was man dir hier sagt, hast du Schlampe das verstanden?
    Kurdin: Nickt eingeschüchtert.
    Beamter: Wir in Österreich haben unsere Richtlinien im Umgang mit Asylsuchenden.
    Dolmetscher: In Österreich ist man nicht zimperlich mit Vaterlandsverrätern.
    Beamter: Ich habe einen grenzenlosen Ermessensspielraum, kann mit ihnen machen was ich will.
    In unserem Verwaltungsrecht gibt es für die Folter kein ausdrückliches Verbot!
    Dolmetscher: Man hat hier zu Lande ein Vergewaltigungsrecht. Es ist noch viel schlimmer als
    in deiner Geburtsstadt. Wenn du darauf bestehst, hier zu bleiben, wird er dich
    vielleicht über den Tisch werfen und dich von hinten nehmen.
    Kurdin: Sinkt ängstlich in sich zusammen, schlägt ihre Beine übereinander.
    Beamter: Ihren Lebensunterhalt wollen sie bei uns verdienen. Sie haben doch doch gar nichts
    gelernt.
    Dolmetscher: Wenn du bleiber, mußt du als Hure arbeiten und dafür Steuern bezahlen. Ic h werde
    dich als erster besteigen, du kurdische Bergziege.
    Kurdin: Eine Träne fließt an ihrer linken Wange hinunter. Sie will etwas sagen, räuspert sich, traut
    dann aber doch nicht.
    Beamter: Für alle Beteiligten wäre es sicher besser, sie würden wieder in ihre Heimat
    zurückkehren.
    Dolmetscher: Wenn du nicht freiwillig zurück gehst in die Türkei, wird man dich in einem
    Viehtransport nach Hause verfrachten.
    Beamter: s ie werden in ihrer Heimat politisch verfolgt und ihr Mann, ein Schriftsteller, sei dort in
    haft? Nun, das sagen sie hier alle. Ich glaube ihnen kein Wort.
    Dolmetscher: Wir werden deinen Mann bis ans Lebensende einsperren und jeden Tag werden wir
    dafür sorgen, daß er von einem stinkenden Hund in den Arsch gefickt wird.
    Kurdin: Weint jetzt hemmungslos.
    Beamter: Hören sie mal auf mit dem Theater. so ist sie nun mal, die Realität, hier zu Lande.
    Dolmetscher: Er könnte anordnen, daß du an einen Baukran aufgehenkt wirst. Ist dir das klar.
    Kurdin: Nickt obrigkeitshörig, ergibt sichsichtlich ihrem Schicksal.
    Beamter: Na ja, ich bin ja kein Unmensch, ihre Zugfahrkarte in die Heimat wird Österreich zahlen.

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